Geschäftsbedingungen

Anmeldung

Die Anmeldung kann per Internet, auf dem beigefügten Anmeldeformular oder in einer anderen schriftlichen Form erfolgen.*

Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Veranstaltungsgebühr. Spätestens 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn muss die gesamte Veranstaltungsgebühr unter Angabe des Veranstaltungstitels und des Namens des Teilnehmers auf das Konto DE52533500000000006211 (Sparkasse Marburg-Biedenkopf) eingezahlt sein.

Leistungen

Die Veranstaltungen beinhalten die in den einzelnen Beschreibungen aufgeführten Leistungen. In der Regel organisiert der bsj e.V. das Seminarhaus, die einfache Selbstversorgerunterkunft oder den Campingplatz. Zelte werden vom bsj e.V. nicht gestellt. Die Verpflegungskosten sind mit wenigen Ausnahmen in den Veranstaltungskosten enthalten. Wenn im Ausschreibungstext "Selbstversorgung" aufgeführt ist, organisieren die VeranstaltungsteilnehmerInnen mit den LeiterInnen die Versorgung der ganzen Gruppe. Der Einkauf erfolgt zentral durch die VeranstaltungsteilnehmerInnen. Ca. 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn senden wir Ihnen die Veranstaltungsunterlagen zu. Damit die TeilnehmerInnen Mitfahrgelegenheiten organisieren können, enthalten diese eine komplette TeilnehmerInnenliste.
Es können sich Leistungsänderungen wegen unvorhersehbarer Umstände (z.B. Wetter) ergeben. Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt der Veranstaltung, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, sind gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind.

Rücktritt durch VeranstaltungsteilnehmerInnen

Ein Rücktritt von der Veranstaltung ist nur bis zum 7. Tag vor Veranstaltungsbeginn möglich und muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich für die Fristeinhaltung ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim bsj e.V.. Im Falle eines Rücktritts werden folgende Gebühren berechnet:

  • bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn eine Bearbeitungsgebühr von 80,00 Euro
  • bis zum 14. Tag vor Veranstaltungsbeginn 40 % der regulären Veranstaltungsgebühren
  • bis zum 7. Tag vor Veranstaltungsbeginn 60 % der regulären Veranstaltungsgebühren
  • bei verspäteter Rücktrittserklärung (ab dem 6. Tag vor Veranstaltungsbeginn) und bei Nichtteilnahme fallen 100% der regulären Veranstaltungsgebühren an.

Kann der/die TeilnehmerIn eine Ersatzperson benennen, die an der Veranstaltung teilnimmt, wird von dem/der zurückgetretenen TeilnehmerIn keine Gebühr erhoben.

Die gesetzlichen Bestimmungen zur außerordentlichen Kündigung bleiben unberührt.

Rücktritt durch den bsj e.V.

Sollte eine Veranstaltung wegen Nichterreichens der MindestteilnehmerInnenzahl oder aus anderen, nicht vom bsj e.V. zu vertretenden Gründen ausfallen, zahlt der bsj e.V. die Veranstaltungsgebühr in voller Höhe zurück. Weitere Ansprüche bestehen nicht.

Sollte bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn die MindestteilnehmerInnenzahl nicht erreicht sein, wird die Veranstaltung abgesagt.

Haftung

Die Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Materialien und Gerätschaften müssen von den TeilnehmerInnen vor der Inanspruchnahme auf erkennbare Mängel selbst überprüft werden. Der bsj e.V. haftet nur im Rahmen seiner Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die auf ein Verschulden des bsj e.V. oder der von ihm mit der Leitung der Veranstaltung betrauten Personen zurückzuführen sind. Unberührt bleibt die Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

* Bei der Buchung über Fernkommunikationsmittel gelten die Bestimmungen für Fernabsatzverträge gemäß § 312b BGB